Unvollendete Anlagen > Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ)
Planungsbeginn: 1977 • Projektende: 1979
Standortwahl
Bei Gorleben im ostniedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg war von der niedersächsischen Landesregierung unter Ernst Albrecht ursprünglich die Errichtung eines "Nuklearen Entsorgungszentrums (NEZ)" geplant.
Vorausgegangen war eine erste Standortsuche ab 1972, bei der zunächst Weesen-Lutterloh, Lichtenhorst und Wahn vorgeschlagen wurden. Nach Protesten an allen drei Standorten wurden die Erkundungsarbeiten jedoch 1976 beendet. Am 22. Februar 1977 entschied sich die niedersächsische Landesregierung (CDU) für den Standort Gorleben, und die Bundesregierung stimmte im folgenden Juli trotz einer Absage der Gemeinden Gartow und Lüchow und Großdemonstrationen der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg zu.[1]
Am 31. März 1977 stellte die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) beim Niedersächsischen Sozialministerium als zuständiger Genehmigungsbehörde den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs des Entsorgungszentrums.[2]
Ziel des NEZ war, eine Wiederaufarbeitungsanlage, eine Brennelementefabrik, ein Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente, eine Verpackungsanlage für atomare Abfälle und ein unterirdisches Endlager an einem gemeinsamen Standort zu errichten. Die niedersächsische Landesregierung versprach sich davon die Schaffung vieler Arbeitsplätze in der strukturschwachen Region.[3]
Umstrittene Methoden beim Grundstückserwerb
1978 versuchte die DWK, in Gorleben mit umstrittenen Methoden 1.200 Hektar Land für das geplante Nukleare Entsorgungszentrum zu erwerben. Sie versprach den Grundstücksbesitzern einen "Standortzuschlag" und schickte diesen gleich fertige Verträge mit kurzer Zustimmungsfrist ins Haus. Nachdem nicht alle Grundstücksbesitzer zusagten, setzte sie diese unter Druck und streute die Nachricht aus, "sie werde nach Ablauf der Frist unverzüglich Enteignungsverfahren gegen alle Eigentümer einleiten, die das Angebot nicht akzeptiert hätten, und das hieß für die Bauern auf deutsch: entweder jetzt zu 4,10 Mark zu verkaufen oder später mit 45 Pfennig enteignet zu werden." Sie ließ die Eigentümer, die nicht verkaufen wollten, "unauffällig" durch ein privates Wachkommando beobachten, was die Eigentümer jedoch in ihrer Ablehnung bestärkte. Die DWK konnte schließlich nur einen Teil des geplanten Geländes erwerben.[4]
Umstrittene Finanzierungsvereinbarungen
Im Januar 1979 schlossen die Bundesregierung und die DWK eine Finanzierungsvereinbarung ab, in der sich die DWK zu einer Zahlung von 200 Mio. Deutsche Mark für Erstellung und Betrieb von Atomanlagen in Gorleben an Bund, Land und Landkreis Lüchow-Dannenberg verpflichtete. Die DWK zahlte die erste Rate, aber keine weitere mehr, nachdem die Bundesregierung das Projekt am 16. Mai 1979 beendet hatte.[5]
1979 hatten der Bund und die Niedersächsische Landesregierung außerdem einen eigenen Vertrag zur Öffentlichkeitsarbeit für das NEZ abgeschlossen; dieser beinhaltete "nicht nur Anzeigen, Broschüren, Faltblätter, etc., sondern auch die Errichtung einer "Informations- und Kontaktstelle Nukleares Entsorgungszentrum" im Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Durchführung von Veranstaltungen für besondere Zielgruppen." Dazu wurde ein komplettes Programm aufgesetzt.[6]
Die Gegner des NEZ setzten eine unabhängige Prüfung durch nationale und internationale Experten durch, bei der die ursprüngliche Planung der DWK verworfen wurde: Diese hatte ein großes Wasserbecken für abgebrannte Brennstäbe einrichten und die hochradioaktive Flüssigkeit in Lagertanks sammeln wollen.[7]
Die damalige Diskussion ist in einem Artikel des "SPIEGEL 13/1979" ausführlich erläutert worden. → Gorleben: Das Zeitalter der Angst? Das nukleare Entsorgungszentrum entscheidet den Kampf um die Kernkraft vom 25. März 1979
Schließlich gab der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht am 16. Mai 1979 bekannt, dass das NEZ politisch nicht durchgesetzt werden könne. Auch die später im Rahmen des sogenannten "Integrierten Entsorgungskonzepts" geplanten Anlagen, die räumlich voneinander getrennt werden sollten, wurden nicht umgesetzt.[1]
Übrig geblieben von den ursprünglichen Plänen in Gorleben sind das oberirdische Zwischenlager und der unterirdische Salzstock als potenzielles Endlager.
Weitere Links
→ Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 17/13700) vom 23. Mai 2013 (Infos zum Standortsuchverfahren für das NEZ und das Endlager Gorleben)
→ IAEO: Underground Disposal of Radioactive Wastes Vol. I (S.65ff.) vom Juli 1980
(Letzte Änderung: 04.05.2022)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Bundesamt für Strahlenschutz: Atomare Endlagerung im Spannungsfeld zwischen fachlichen Notwendigkeiten und gesellschaftlichen Realitäten. Rede von BfS-Präsident Wolfram König auf der Tagung "Atommüll und sozialer Friede - Strategien der Standortsuche für nukleare Endlager", Evangelische Akademie Loccum, 7. bis 9. Februar 2003 (via WayBack)
- ↑ Kernforschungszentrum Karlsruhe: Sammlung der Vorträge anläßlich des 2. Statusberichtes des Projektes Wiederaufarbeitung und Abfallbehandlung am 18.11.77 (S.11) von 1978
- ↑ Deutschlandfunk: Endlager gesucht vom 23. April 2013
- ↑ DER SPIEGEL 29/1978: Riesiger Klotz vom 16. Juli 1978
- ↑ Deutscher Bundestag: Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 18. Sitzung Plenarprotokoll 17/18 vom 27. Januar 2010 (S.1565f.)
- ↑ Tagesspiegel: "1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages "Gorleben"" (Ausschussdrucksache 17/296, S. 201ff.) abgerufen am 4. Mai 2022
- ↑ Joachim Radkau & Lothar Hahn: Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft. oekom, München 2013. S. 366.